Leitseite Aktuelles Umsetzung des Kodex durch Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen

Umsetzung des Kodex durch Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen

Die Umsetzung und Anerkennung ist in verschiedenen Varianten möglich.

Mit Inkrafttreten des Kodex zum 01.08.2019 müssen alle Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen die Ebenen eins und zwei der 19 Leitlinien rechtsverbindlich umsetzen, um Fördermittel durch die DFG erhalten zu können.

Die Umsetzung und Anerkennung ist in verschiedenen Varianten möglich:

  • Hochschulen und außerhochschulische Einrichtungen setzen die Leitlinien des Kodex in eigener Verantwortung rechtsverbindlich um (Regelfall).
  • Sofern eine außerhochschulische (wissenschaftliche) Einrichtung die Leitlinien nicht in eigener Verantwortung rechtsverbindlich umsetzen kann, bestehen zwei verschiedene Möglichkeiten: das Kooperationsmodell oder das Auffangmodell.

Vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf das deutsche Wissenschaftssystem erfolgt eine Verlängerung der Übergangsfrist zur Umsetzung des Kodex um ein Jahr (bis zum 31. Juli 2022). Dies hat die Mitgliederversammlung der DFG im elektronischen Verfahren Anfang Dezember 2020 beschlossen.

Detaillierte „Hinweise zur Umsetzung des Kodex“ finden Sie unter der Rubrik „WI durch die DFG (Sicherung wissenschaftlicher Integrität durch die DFG)“.

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