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Hinweise zur Umsetzung des Kodex

Nutzen Sie für die Umsetzung gerne die entsprechende Handreichung sowie die Muster.

Allgemeine Hinweise zur Umsetzung des Kodex

  • Die Ebenen 1 (Leitlinien) und 2 (Erläuterungen) des Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ sind in ihren wesentlichen Elementen sinngemäß umzusetzen; eine wörtliche Übernahme der Texte der einzelnen Leitlinien und Erläuterungen des Kodex ist dem entsprechend nicht erforderlich. Verweise auf Regelungen außerhalb des eigentlichen Umsetzungstextes sind möglich.
  • Bitte individualisieren und konkretisieren Sie die Leitlinien des Kodex bei der Umsetzung in einer für Ihre Einrichtung passenden Weise. Ggf. kann es dabei hilfreich sein, Ihre Regelungen zu exemplifizieren.
  • Über den eigentlichen Umsetzungstext hinaus sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Sofern Sie jedoch in dem Umsetzungstext – inhaltlich möglichst konkret – auf Dokumente Ihrer Einrichtung verweisen, übersenden Sie uns bitte diese Unterlagen.
  • Nutzen Sie als „Hilfestellung“ bei der Umsetzung gerne die Handreichung,
  • Details zu Änderungen gegenüber der Denkschrift „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ entnehmen Sie bitte der Tabelle auf Seite 10 der Handreichung.
  • Machen Sie die Aktualisierung und Modifizierung Ihrer bereits bestehenden Regelungen – resultierend aus der Umsetzung der Denkschrift – gerne im Änderungsmodus kenntlich.
  • Bitte nutzen Sie zur Übersendung des Dokuments die folgende Kontaktadresse: gwp@dfg.de.
  • Sie können das Team Wissenschaftliche Integrität, das für die Prüfung der Kodex-Umsetzung zuständig ist, gerne bereits die finale Entwurfsversion der Umsetzung des Kodex zusenden, die für den Gremiengang in Ihrer Einrichtung vorgesehen ist. Sollte vonseiten des Teams Wissenschaftliche Integrität noch Änderungsbedarf identifiziert werden, kann so verhindert werden, dass der i. d. R. zeitaufwändige Gremiengang an Ihrer Einrichtung mehrfach angestoßen werden muss.

Für die Umsetzung des Kodex gibt es drei Varianten

Für die Übersendung der die Umsetzung dokumentierenden Unterlagen an die DFG verwenden Sie bitte stets das folgende Muster:

1) Umsetzungsvariante eins (Regelfall):

Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen setzen die Leitlinien des Kodex – i. d. R. in Form einer Satzung – in eigener Verantwortung rechtsverbindlich um.

Sofern eine außerhochschulische (wissenschaftliche) Einrichtung aufgrund ihrer Organisationsstruktur oder ihrer Verfasstheit oder aufgrund sonstiger Umstände die Leitlinien nicht in eigener Verantwortung rechtsverbindlich umsetzen kann, bestehen zwei weitere Möglichkeiten zur Umsetzung und Anerkennung des Kodex (Varianten zwei und drei).

2) Umsetzungsvariante zwei:

Die betroffenen Einrichtungen können sich an eine (Forschungs-)Einrichtung, die den Kodex der DFG umgesetzt hat, anschließen und deren Umsetzung des Kodex als für sich verbindlich anerkennen.

Wichtige Hinweise zum Kooperationsmodell

  • Bitte beachten Sie, dass als Kooperationspartner diejenige Instanz zu wählen ist, die an ihrer Einrichtung die Umsetzung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verantwortet. Bei Hochschulen ist dies i. d. R. die Hochschulleitung. D. h. die Kooperation wird zwischen der Hochschule und der betroffenen Einrichtung getroffen, Fakultäten oder andere zur Hochschule gehörende Einrichtungen können nicht als Kooperationspartner fungieren.
  • Bitte prüfen Sie während der Übergangsphase (bis zum 31. Juli 2022) zudem, ob ihr angestrebter Kooperationspartner bereits eine von der DFG akzeptierte Umsetzung des Kodex verabschiedet hat oder noch unter den Regelungen nach der zuvor geltenden DFG-Denkschrift operiert. Ist Letzteres der Fall, sind Grundlage der Kooperation die umgesetzten Regelungen der Denkschrift; dieser Umstand muss sich aus der Kooperationsvereinbarung ergeben, d.h. der Mustertext ist entsprechend anzupassen.

3) Umsetzungsvariante drei:

Findet die außerhochschulische (wissenschaftliche) Einrichtung keinen Kooperationspartner kann sie sich an die Geschäftsstelle der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) wenden (GWP@hrk.de), die eine „Partner-Einrichtung“ vermittelt, die bereit ist, sich in Fällen eines Verdachts wissenschaftlichen Fehlverhaltens des jeweiligen Einzelfalls anzunehmen. In Ombudsangelegenheiten können sich die betreffenden Einrichtungen an das Gremium „Ombudsman für die Wissenschaft“ wenden. Die Leitlinien des Kodex setzen sie sinngemäß um.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Postfach:

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