Prinzipien
Leitlinie 1: Verpflichtung auf die allgemeinen PrinzipienLeitlinie 2: BerufsethosLeitlinie 3: Organisationsverantwortung der Leitung wissenschaftlicher EinrichtungenLeitlinie 4: Verantwortung der Leitung von ArbeitseinheitenLeitlinie 5: Leistungsdimensionen und BewertungskriterienLeitlinie 6: OmbudspersonenLeitlinie 10: Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, NutzungsrechteLeitlinie 11: Methoden und StandardsLeitlinie 12: DokumentationLeitlinie 13: Herstellung von öffentlichem Zugang zu ForschungsergebnissenLeitlinie 14: AutorschaftLeitlinie 15: PublikationsorganLeitlinie 16: Vertraulichkeit und Neutralität bei Begutachtungen und BeratungenLeitlinie 17: Archivierung
Nichtbeachtung guter wissenschaftlicher Praxis, Verfahren
Leitlinie 18: Hinweisgebende und von Vorwürfen BetroffeneLeitlinie 19: Verfahren in Verdachtsfällen wissenschaftlichen FehlverhaltensUmsetzung der Leitlinien
VorwortPräambel
Prinzipien
Leitlinie 1: Verpflichtung auf die allgemeinen PrinzipienLeitlinie 2: BerufsethosLeitlinie 3: Organisationsverantwortung der Leitung wissenschaftlicher EinrichtungenLeitlinie 4: Verantwortung der Leitung von ArbeitseinheitenLeitlinie 5: Leistungsdimensionen und BewertungskriterienLeitlinie 6: OmbudspersonenForschungsprozess
Leitlinie 7: Phasenübergreifende QualitätssicherungLeitlinie 8: Akteure, Verantwortlichkeiten und RollenLeitlinie 9: ForschungsdesignLeitlinie 10: Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, NutzungsrechteLeitlinie 11: Methoden und StandardsLeitlinie 12: DokumentationLeitlinie 13: Herstellung von öffentlichem Zugang zu ForschungsergebnissenLeitlinie 14: AutorschaftLeitlinie 15: PublikationsorganLeitlinie 16: Vertraulichkeit und Neutralität bei Begutachtungen und BeratungenLeitlinie 17: ArchivierungNichtbeachtung guter wissenschaftlicher Praxis, Verfahren
Leitlinie 18: Hinweisgebende und von Vorwürfen BetroffeneLeitlinie 19: Verfahren in Verdachtsfällen wissenschaftlichen FehlverhaltensUmsetzung der Leitlinien
Individuelle Leistungsbewertung und Ausschluss von Diskriminierung
03.12.2020 – Die wissenschaftliche Bewertung von Personen darf nur auf deren individuelle wissenschaftliche Leistung gestützt sein. Neben der Vermeidung gesetzlich verbotener Diskriminierung dient dies auch einer rein qualitativ orientierten Auswahl.
Kommentar zu: LL5 (Allgemein)
Gleichstellungsgesetze der Länder
03.12.2020 – Auf Landesebene gelten jeweils Landesgleichstellungsgesetze. In diesen sind unter anderem auch Vorschriften zum Bewerbungsprozess sowie zur konkreten Personalauswahl zu finden.
Kommentar zu: LL3 (Gesetze)
Wissenschaftsakzessorisches Personal
03.12.2020 – Bei wissenschaftsakzessorischem Personal handelt es sich um nicht wissenschaftliches Personal wie z. B. Laborantinnen und Laboranten. Der Begriff wird häufig im Kontext des 2015/16 novellierten Wissenschaftzeitvertragsgesetzes (WissZVG) verwendet, ...
Kommentar zu: LL4 (Allgemein) , LL8 (Allgemein)