Prinzipien
Leitlinie 1: Verpflichtung auf die allgemeinen PrinzipienLeitlinie 2: BerufsethosLeitlinie 3: Organisationsverantwortung der Leitung wissenschaftlicher EinrichtungenLeitlinie 4: Verantwortung der Leitung von ArbeitseinheitenLeitlinie 5: Leistungsdimensionen und BewertungskriterienLeitlinie 6: OmbudspersonenLeitlinie 10: Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, NutzungsrechteLeitlinie 11: Methoden und StandardsLeitlinie 12: DokumentationLeitlinie 13: Herstellung von öffentlichem Zugang zu ForschungsergebnissenLeitlinie 14: AutorschaftLeitlinie 15: PublikationsorganLeitlinie 16: Vertraulichkeit und Neutralität bei Begutachtungen und BeratungenLeitlinie 17: Archivierung
Nichtbeachtung guter wissenschaftlicher Praxis, Verfahren
Leitlinie 18: Hinweisgebende und von Vorwürfen BetroffeneLeitlinie 19: Verfahren in Verdachtsfällen wissenschaftlichen FehlverhaltensUmsetzung der Leitlinien
VorwortPräambel
Prinzipien
Leitlinie 1: Verpflichtung auf die allgemeinen PrinzipienLeitlinie 2: BerufsethosLeitlinie 3: Organisationsverantwortung der Leitung wissenschaftlicher EinrichtungenLeitlinie 4: Verantwortung der Leitung von ArbeitseinheitenLeitlinie 5: Leistungsdimensionen und BewertungskriterienLeitlinie 6: OmbudspersonenForschungsprozess
Leitlinie 7: Phasenübergreifende QualitätssicherungLeitlinie 8: Akteure, Verantwortlichkeiten und RollenLeitlinie 9: ForschungsdesignLeitlinie 10: Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, NutzungsrechteLeitlinie 11: Methoden und StandardsLeitlinie 12: DokumentationLeitlinie 13: Herstellung von öffentlichem Zugang zu ForschungsergebnissenLeitlinie 14: AutorschaftLeitlinie 15: PublikationsorganLeitlinie 16: Vertraulichkeit und Neutralität bei Begutachtungen und BeratungenLeitlinie 17: ArchivierungNichtbeachtung guter wissenschaftlicher Praxis, Verfahren
Leitlinie 18: Hinweisgebende und von Vorwürfen BetroffeneLeitlinie 19: Verfahren in Verdachtsfällen wissenschaftlichen FehlverhaltensUmsetzung der Leitlinien
Wie ist der Satz „Selbst programmierte Software wird unter Angabe des Quellcodes öffentlich zugänglich gemacht.“ zu verstehen?
03.12.2020 – Der Satz steht in einem inneren Zusammenhang mit dem in Leitlinie 7 („Phasenübergreifende Qualitätssicherung“) eingeführten Begriff des Öffentlich-zugänglich-Machens. Legt man das weite Verständnis von Öffentlich-zugänglich-Machen in Leitlinie ...
Kommentar zu: LL7 (Allgemein) , LL10 (Allgemein) , LL13 (Allgemein)
Selbstzitate in den Ingenieurwissenschaften
03.12.2020 – Die Beschreibung des generellen Versuchsaufbaus kann über mehrere Publikationen hinweg ähnlich ausfallen.
Kommentar zu: LL13 (Ingenieurwissenschaften) , LL14 (Ingenieurwissenschaften)
FAQ Autorschaft
03.12.2020 – häufig gestellte Fragen zum Thema Autorschaft
Kommentar zu: LL14 (FAQ)
Entscheidung über die Veröffentlichung
03.12.2020 – Die Entscheidung, Ergebnisse zu veröffentlichen, soll grundsätzlich der Wissenschaftlerin oder dem Wissenschaftler obliegen, die oder der die Verantwortung für die betreffenden Ergebnisse trägt.
Kommentar zu: LL13 (Allgemein)
Fallbeispiel für (unzulässige) „Ehrenautorschaften“
03.12.2020 – Beispiele für (unzulässige) Ehrenautorschaften: Wenn Institutsleitende „standardmäßig“ als Autorin oder Autor aufgeführt werden möchten, da sie „die Verantwortung für die Publikation“ tragen, obgleich sie keinen inhaltlichen Beitrag für ...
Kommentar zu: LL14 (Fallbeispiele)