Prinzipien
Leitlinie 1: Verpflichtung auf die allgemeinen PrinzipienLeitlinie 2: BerufsethosLeitlinie 3: Organisationsverantwortung der Leitung wissenschaftlicher EinrichtungenLeitlinie 4: Verantwortung der Leitung von ArbeitseinheitenLeitlinie 5: Leistungsdimensionen und BewertungskriterienLeitlinie 6: OmbudspersonenLeitlinie 10: Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, NutzungsrechteLeitlinie 11: Methoden und StandardsLeitlinie 12: DokumentationLeitlinie 13: Herstellung von öffentlichem Zugang zu ForschungsergebnissenLeitlinie 14: AutorschaftLeitlinie 15: PublikationsorganLeitlinie 16: Vertraulichkeit und Neutralität bei Begutachtungen und BeratungenLeitlinie 17: Archivierung
Nichtbeachtung guter wissenschaftlicher Praxis, Verfahren
Leitlinie 18: Hinweisgebende und von Vorwürfen BetroffeneLeitlinie 19: Verfahren in Verdachtsfällen wissenschaftlichen FehlverhaltensUmsetzung der Leitlinien
VorwortPräambel
Prinzipien
Leitlinie 1: Verpflichtung auf die allgemeinen PrinzipienLeitlinie 2: BerufsethosLeitlinie 3: Organisationsverantwortung der Leitung wissenschaftlicher EinrichtungenLeitlinie 4: Verantwortung der Leitung von ArbeitseinheitenLeitlinie 5: Leistungsdimensionen und BewertungskriterienLeitlinie 6: OmbudspersonenForschungsprozess
Leitlinie 7: Phasenübergreifende QualitätssicherungLeitlinie 8: Akteure, Verantwortlichkeiten und RollenLeitlinie 9: ForschungsdesignLeitlinie 10: Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, NutzungsrechteLeitlinie 11: Methoden und StandardsLeitlinie 12: DokumentationLeitlinie 13: Herstellung von öffentlichem Zugang zu ForschungsergebnissenLeitlinie 14: AutorschaftLeitlinie 15: PublikationsorganLeitlinie 16: Vertraulichkeit und Neutralität bei Begutachtungen und BeratungenLeitlinie 17: ArchivierungNichtbeachtung guter wissenschaftlicher Praxis, Verfahren
Leitlinie 18: Hinweisgebende und von Vorwürfen BetroffeneLeitlinie 19: Verfahren in Verdachtsfällen wissenschaftlichen FehlverhaltensUmsetzung der Leitlinien
Phasenübergreifende Qualitätssicherung in den Lebenswissenschaften
03.12.2020 – Die Qualitätssicherung eines Forschungsvorhabens beginnt in den Lebenswissenschaften mit der gründlichen Recherche des Wissensstands und einer klaren Definition von Erkenntnislücken. Die Verwendung zeitgemäßer Analysemethoden für die ...
Kommentar zu: LL7 (Lebenswissenschaften) , LL13 (Lebenswissenschaften)
Öffentlicher Zugang zum Quellcode bei selbst programmierter Software aus mathematischen Projekten
03.12.2020 – Die Ergebnisse von mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungsprojekten sollten uneingeschränkt öffentlich zugänglich sein.
Kommentar zu: LL13 (Naturwissenschaften)
Vorhalten von Speicherkapazitäten
03.12.2020 – Langfristige Sicherung von wissenschaftlichen Daten
Kommentar zu: LL7 (Allgemein) , LL11 (Allgemein) , LL12 (Allgemein) , LL13 (Allgemein) , LL17 (Allgemein)
Archivierung in den Lebenswissenschaften
03.12.2020 – Informationen und Forschungsdaten, die zum Verständnis der publizierten Ergebnisse bedeutsam sind, müssen zum Zweck der Nachvollziehbarkeit idealerweise für mindestens zehn Jahre archiviert werden. In einigen Fällen kann es zielführender sein, die ...
Kommentar zu: LL17 (Lebenswissenschaften)
Zugang zu Forschungsergebnissen in den Lebenswissenschaften
03.12.2020 – Grundsätzlich ist eine vollständige Veröffentlichung von Ergebnissen anzustreben, da auf der Grundlage eines umfassenden Bildes bereits erarbeiteter Ergebnisse korrekte Zusammenhänge und neue Erkenntnisse zielgerichteter und ressourcenschonender ...
Kommentar zu: LL13 (Lebenswissenschaften)